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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Transport- und Logistikleistungen zwischen der GT Motorradlogistik GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“), die über die Website roller-transporte.de geschlossen werden.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die das Geschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (B2C). Unternehmer ist, wer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt (B2B).

(3) Gegenüber Unternehmern gelten ausschließlich diese AGB; abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ausdrücklich zu.

§ 2 Leistungsgegenstand

Der Anbieter transportiert Zweiräder (z. B. E-Roller, E-Motorräder, Fahrräder) sowie Kisten und sonstiges Stückgut im Rahmen der verfügbaren Fahrzeugkapazität, regional in Berlin und bundesweit. Be- und Entladung sowie eine fachgerechte Ladungssicherung sind Bestandteil der Leistung.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Der Online-Preisrechner stellt ein unverbindliches Angebot zur Preisauskunft dar.

(2) Bei Privatkunden (B2C) gibt der Kunde mit Absenden der Buchung eine Anfrage ab. Der Vertrag kommt erst mit unserer ausdrücklichen Bestätigung (Auftragsbestätigung) zustande.

(3) Bei Geschäftskunden (B2B) kommt der Vertrag mit verbindlicher Buchung über das Portal zustande.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gilt der im Buchungsvorgang ausgewiesene Festpreis. Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise inklusive Umsatzsteuer, gegenüber Unternehmern Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen.

(2) Die Abrechnung erfolgt per Rechnung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb des auf der Rechnung genannten Zahlungsziels ohne Abzug fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und zutreffende Angaben zu machen, insbesondere zu Maßen, Gewicht, Warenwert sowie zum Akku-/Gefahrgutstatus des Transportguts.

(2) Der Kunde stellt die Zugänglichkeit von Abhol- und Lieferort sicher und sorgt dafür, dass zur vereinbarten Zeit eine übergabeberechtigte Person anwesend ist.

(3) Beruhen Mehraufwände, Wartezeiten oder die Nichtdurchführbarkeit des Transports auf unzutreffenden Angaben oder fehlender Mitwirkung, kann der Anbieter die hierdurch entstehenden Mehrkosten berechnen oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 6 Durchführung und Termine

Angegebene Zeitfenster sind Wunsch- bzw. Plantermine. Der genaue Termin wird abgestimmt. Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt, Verkehrslage oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände verschiebt sich die Leistung entsprechend; der Anbieter informiert den Kunden zeitnah.

§ 7 Gefahrgut und Lithium-Akkus

(1) Beschädigte oder defekte Lithium-Akkus gelten als Gefahrgut (UN 3480) und können nicht im Standardtransport befördert werden. Fest verbaute, unbeschädigte Lithium-Akkus (UN 3171) sind zulässig.

(2) Sonstiges Gefahrgut (z. B. Kraftstoff im Tank, Gasflaschen, Chemikalien) ist vom Standardtransport ausgeschlossen. Maßgeblich ist die korrekte Deklaration durch den Kunden; bei nicht deklariertem Gefahrgut entfällt der Versicherungsschutz für die gesamte Ladung.

§ 8 Haftung für das Transportgut

(1) Die Beförderung von Gütern unterliegt den frachtrechtlichen Bestimmungen der §§ 407 ff. HGB. Für Verlust oder Beschädigung des Gutes haftet der Anbieter nach § 431 HGB; die Haftung ist auf 8,33 Rechnungseinheiten (Sonderziehungsrechte) je Kilogramm begrenzt, sofern nicht ein höherer Wert vereinbart wurde.

(2) Der Kunde kann durch Angabe des Warenwerts und Vereinbarung einer Transportversicherung (§ 9) einen höheren Haftungsumfang erreichen.

§ 9 Transportversicherung

Das Transportgut ist im Rahmen unserer Transportversicherung bis zu einer Deckungssumme von derzeit 10.000 € abgesichert. Übersteigt der angegebene Warenwert diese Summe, ist vor dem Transport eine Zusatzversicherung abzustimmen. Voraussetzung des Versicherungsschutzes sind korrekte Angaben, insbesondere zu Warenwert und Gefahrgut.

§ 10 Allgemeine Haftung

Außerhalb der Haftung nach § 8 haftet der Anbieter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

§ 11 Stornierung und Widerruf

(1) Eine Stornierung durch den Kunden ist kostenfrei möglich, solange der Auftrag den Status „angefragt“ oder „bestätigt“ hat. Ab Beginn der Durchführung („unterwegs“) ist eine Stornierung nicht mehr möglich.

(2) Hinweis für Verbraucher: Bei Verträgen zur Beförderung von Waren zu einem bestimmten Termin oder Zeitraum besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Unabhängig davon gewähren wir die in Abs. 1 genannte Stornomöglichkeit.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaates nicht entzogen werden.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 06/2026

Hinweis: Dieser Text wurde sorgfältig nach bestem Wissen erstellt, stellt jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte vor Veröffentlichung anwaltlich bzw. steuerlich prüfen lassen und alle markierten Platzhalter ausfüllen.

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